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Sommerabkommen 2025: Was sich für Arbeitgeber in Belgien in 2026 ändert

Sommerabkommen 2025:

Wichtige Änderungen im belgischen Arbeitsrecht ab 2026

 

Am 21. Juli 2025 hat die belgische Bundesregierung ein sogenanntes „Sommerabkommen“ (Zomerakkoord) beschlossen. Ziel dieses politischen Pakets ist es, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, die Renten zu reformieren und Arbeit finanziell attraktiver zu machen. Auch wenn die konkreten Gesetzestexte noch erarbeitet werden müssen, ist die Richtung bereits klar: Ab 2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die auch für deutsche Arbeitgeber mit Beschäftigten in Belgien von Bedeutung sind.

Flexibilisierung des Arbeitsmarkts

Ein Kernpunkt ist die Lockerung der Vorschriften zur Nachtarbeit. Das bisherige generelle Verbot von Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr wird aufgehoben. Künftig gilt: In der Distributions- und E-Commerce-Branche wird Nachtarbeit nur noch zwischen Mitternacht und 5 Uhr definiert, wodurch die Pflicht zur Zahlung von Nachtzuschlägen reduziert wird. Diese Neuregelung gilt ausschließlich für neue Arbeitsverträge. Zudem werden die Verfahren zur Einführung von Nachtarbeit vereinfacht.

Auch bei Überstunden gibt es weitreichende Änderungen. Die bisher nur zeitweise möglichen „freiwilligen Überstunden“ werden dauerhaft ins Gesetz übernommen. Das Kontingent steigt auf 360 Stunden pro Jahr (in der Gastronomie 450 Stunden). Davon sind 240 Stunden (bzw. 360 in der Gastronomie) vollständig von Steuern und Sozialabgaben befreit. Darüber hinaus wird das steuerlich begünstigte Überstundenkontingent von 180 Stunden endgültig gesetzlich verankert. Arbeitnehmerzustimmungen verlängern sich künftig stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht widerrufen werden.

Teilzeitregelungen werden flexibler: Die sogenannte „Ein-Drittel-Regel“, wonach die wöchentliche Arbeitszeit von Teilzeitkräften mindestens ein Drittel einer Vollzeitstelle betragen musste, entfällt.

Auch die Verpflichtung, sämtliche Arbeitszeitpläne im Arbeitsreglement festzuhalten, wird gelockert. Arbeitgeber haben künftig die Wahl, entweder alle möglichen Schichtmodelle aufzunehmen oder lediglich einen allgemeinen Rahmen mit den wesentlichen Parametern festzulegen.

Beim Kündigungsrecht wird die maximale Kündigungsfrist bei Entlassungen durch den Arbeitgeber für ab 2026 neu abgeschlossene Verträge auf 52 Wochen begrenzt. Diese Begrenzung wird allerdings erst ab 2043 tatsächlich spürbar, wenn Arbeitnehmer die dafür erforderliche Betriebszugehörigkeit erreicht haben. Außerdem plant die Regierung die Wiedereinführung einer Probezeit in neuer Form: In den ersten sechs Monaten eines unbefristeten Arbeitsvertrages soll eine Kündigung mit einer Frist von einer Woche möglich sein, ohne dass eine gesonderte Klausel im Vertrag erforderlich ist.

Das System der „Landingsbanen“ (zeitlich reduzierte Arbeit in der Spätphase des Erwerbslebens) bleibt bestehen, wird jedoch schrittweise verschärft. Künftig steigen die Anforderungen an die Mindestzahl geleisteter Arbeitsjahre, wobei für Frauen ein erleichterter Übergang vorgesehen ist.

Fiskalische und lohnbezogene Maßnahmen

Parallel dazu verfolgt die Regierung das Ziel, die Nettolöhne deutlich zu erhöhen. Bis 2029 soll ein durchschnittlicher Arbeitnehmer rund 100 Euro pro Monat mehr zur Verfügung haben. Dafür wird unter anderem der steuerfreie Grundbetrag schrittweise von derzeit 10.910 Euro auf 15.300 Euro angehoben, die Sonderbeiträge zur Sozialversicherung werden reformiert und die „Arbeitsbonus“-Regelungen für niedrige Einkommen ausgeweitet. Familien profitieren von höheren Freibeträgen für Kinder.

Auf Arbeitgeberseite ist besonders relevant, dass die maximale nominale Höhe von Essensgutscheinen von 8 auf 10 Euro steigt, was mit einer erhöhten Arbeitgeberbeteiligung verbunden ist. Gleichzeitig sollen exzessive geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen, private Nutzung von IT-Geräten oder Wohnvorteile) künftig mit einer zusätzlichen pauschalen Abgabe belegt werden, sobald ihr Anteil 20 % der steuerpflichtigen Vergütung übersteigt.

Zudem wird das steuerlich begünstigte System der Urheberrechtsvergütungen wieder auf digitale Berufe – insbesondere Softwareentwickler – ausgeweitet.

Ausblick

Für Arbeitgeber bedeutet das Sommerabkommen einerseits mehr Flexibilität in der Gestaltung von Arbeitszeit und Einsatzplänen, andererseits auch neue Pflichten und Kosten, etwa durch die höhere Beteiligung an Essensgutscheinen oder mögliche Zusatzabgaben bei geldwerten Vorteilen. Arbeitnehmer profitieren voraussichtlich von höheren Nettolöhnen, was die Motivation und Bindung an den Arbeitsmarkt stärken soll.

Da viele Details noch in konkrete Gesetzestexte gegossen werden müssen, ist die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Arbeitgeber mit belgischen Beschäftigten sollten die kommenden Monate nutzen, um sich auf die Änderungen einzustellen und rechtzeitig Anpassungen in Arbeitsverträgen, Arbeitszeitreglementen und internen Prozessen vorzunehmen.

 

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