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Managementgesellschaften

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Belgien hat die 12. Richtlinie Nr. 89/667 des Rates vom 21.12.1989 über die Anerkennung der Ein-Personen-GmbH in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Gemäss Art. 211 Gesellschaftsgesetzbuch ('Wetboek van vennootschappen / Code des sociétés') kann demnach auch in Belgien problemlos eine GmbH mit nur einem Gesellschafter gegründet werden.

Zunehmend wechseln Führungskräfte von ihrem früheren Angestelltenstatut in die Selbständigkeit und bedienen sich dabei des Konstrukts der sog. Managementgesellschaft.

Sowohl der 'Arbeitgeber' wie auch 'Arbeitnehmer' können in dieser Hinsicht von einem Wechsel in die Selbständigkeit profitieren: Der Übergang zur Position eines Selbständigen bringt nämlich Vorteile vorwiegend in sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht.

Bleiben die Führungskräfte darüber hinaus für ihren früheren Arbeitgeber in gleicher Funktion tätig, sind die Parteien bei vorzeitiger Beendigung ihrer Zusammenarbeit nicht mehr an die zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften, vor allem was Kündigungsfrist und Kündigungsentschädigung angeht, gebunden.

Dem steht jedoch gegenüber, dass je nach Einzelfall über der gesamten Konstruktion das Damoklesschwert der Requalifizierung in ein schutzwürdiges Arbeitsvertragsverhältnis schwebt mit mannigfaltigen Folgen.

Daher tun Sie gut daran, vorab qualifizierten Rechtsrat einzuholen.

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